Von Politikerlügen und Rechtsbeugung

Veröffentlicht von admin am

400 Meter vom Wohngebiet ein Kohlekraftwerk zu bauen ist selten eine gute Idee. Datteln 4 hätte an dieser Stelle gar nicht erst gebaut werden dürfen, da die Raumplanung einen anderen Standort für das Kraftwerk vorgesehen hat. Zudem verstieß die Planung von Beginn an gegen die Naturschutzgesetze, wie höchstrichterlich geurteilt wurde. So kommt es, dass Datteln 4 vielfach auch als Schwarzbau bezeichnet wird.

Mit dem ersten Antrag auf Bau des Kraftwerks begannen auch die juristischen Auseinandersetzungen um Datteln 4. Um die juristischen und planungsrechtlichen Hintergründe zu erläutern, muss etwas ausgeholt werden:

Raumplanung in Deutschland

Damit in Deutschland Häuser nicht lose in der Landschaft stehen oder Kläranlagen neben Kindergärten gebaut werden, ist die Raumplanung sehr detailliert geregelt. Es gibt dabei eine klare Hierarchie, beschrieben im Raumordnungsgesetz und den Landesplanungsgesetzen der Länder, die vom großen ins Kleine geht:

1. Die Landesentwicklungspläne und Landesentwicklungsprogramme werden von der „Landesplanungsbehörde“ (in NRW ist diese bis 2017 der Staatskanzlei unterstellt gewesen, seit 2017 nur noch dem Wirtschaftsministerium) aufgestellt und vom Landtag verabschiedet. Sie legt darin allgemeine Ziele und Grundsätze fest (z.B. die flächensparende Siedlungsentwicklung), bestimmt aber auch die Raumaufteilung des Landes. Z.B. sind dort bestimmte Orte für Kraftwerke, Freizeitgebiete oder Natur vorgesehen.
 2. Die Regionalpläne werden von den Bezirksregierungen (für Datteln ist der Regionalverband Ruhr zuständig) aufgestellt. Sie müssen sich an jegliche Vorgaben des Landesentwicklungsplanes halten. Wie sie das machen, ist ihnen frei überlassen, sie haben auch die Möglichkeit Ausnahmen zu beantragen.
 3. Die Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden festgelegt. Sie betreffen das gesamte Gemeindegebiet und bieten einen genaueren Plan, an welchen Orten welche Gebäude errichtet werden können, sind jedoch nicht rechtlich bindend und können somit hier außer Acht gelassen werden.
 4. Bebauungspläne gelten immer für einen bestimmten Abschnitt einer Gemeinde. Sie werden von dieser erstellt und beschlossen. So hat z.B. auch ein Großkraftwerk einen eigenen Bebauungsplan.

Hierarchisch sind somit Land, Bezirksregierung (bzw. RVR) und Gemeinde beteiligt. Da die Vorgaben rechtlich bindend sind, ähnlich einem Gesetz, müssen sich die unteren Ebenen stets an die Vorgaben der darüberstehenden halten.

Abwägungsentscheide

Bebauungspläne sind politische Entscheidungen. Es gibt kein juristisches Anrecht darauf, ein Bauprojekt geplant zu bekommen.
Die Politik ist verpflichtet, alle verschiedenen Gesichtspunkte zu untersuchen und gegeneinander abzuwägen. Dafür müssen alle Faktoren mit einbezogen werden: Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern, die Beschaffenheit der umgebenden Natur, es muss außerdem geprüft werden, ob es nicht geeignetere Standorte gibt

Genehmigungen

Anders als z.B. Wohnhäuser, benötigen fossile Kraftwerke zudem eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, also eine Genehmigung, “Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlichen Vorgänge“ emittieren zu dürfen. Wenn der Bebauungsplan von der Gemeinde genehmigt wurde, haben die Betreiber ein Recht darauf, die Genehmigung erteilt zu bekommen. Dafür müssen sie aber vorgeschriebene Grenzwerte einhalten. Dies ist nun keine politische Entscheidung mehr.
Datteln 4 braucht neben der immissionsschuturechtlichen Genehmigung noch eine Genehmigung für den Kanalhafen, über den die Steinkohle geliefert werden soll, ebenso wie die Genehmigung für die Ableitung von Abwässern in den Deinebach bzw. die Lippe.

Raumplanung bei Datteln 4

2006 stellt E.ON die ersten Anträge auf Bau und Genehmigung des neuen Kraftwerks. Dafür änderte der Regionalverband Ruhr als zuständige Behörde den Regionalplan so, dass Datteln 4 scheinbar gebaut werden kann. Anfang 2007 erlässt die Stadt Datteln den Bebauungsplan Nr. 105 und die Bezirksregierung erteilte die entsprechenden Genehmigungen. Die juristische Grundlage für den Bau war somit gelegt, dachte man.
Trotz zahlreicher Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern hielten die Behörden fest an der Auffassung das Kraftwerk könne an diesem Ort rechtmäßig gebaut werden. Es ist Spekulation, ob dies eine Verkennung der Rechtssituation durch die Behörden war oder ob man hoffte nach dem Prinzip “Wo kein Kläger, da kein Richter” das Kraftwerk durchsetzen zu können. Später urteilten Gerichte.

Vollständiger Abwägungsausfall“

Im Zuge der Genehmigungen nicht beachtet wurden das Landesentwicklungsprogramm von 1989, der Landesentwicklungsplan von 1995, das Bundes-Immissionsschutzgesetz und weitere Vorgaben. Nach der Klage eines Landwirts erklärte das Oberverwaltungsgericht Münster 2009 den Bebauungsplan Nr. 105, sowie die Änderung des Regionalplans für unwirksam und hob den Bebauungsplan auf. Nach Beschwerde von E.ON und der Stadt Datteln wurde das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Das OVG nannte dafür diverse Gründe:

– Die Vorgaben bezüglich des Standortes im LEP wurden nicht berücksichtigt. Ein Standort 5 km weiter nördlich war für das Kraftwerk vorgesehen.
 – Die Vorgaben bezüglich des Energieträgers. Es sollten heimische Energieträger verwendet werden, ebenso sind erneuerbare Energien zu bevorzugen.
 – Mit selten drastischen Worten wird der Standort in Distanz von <400m zum nächsten Wohngebiet beschrieben: „Im Hinblick auf Sicherheitsbelange sei ein vollständiger Abwägungsausfall zu verzeichnen“.
 – Die Flora-Fauna-Habitat-Vorprüfung sei fehlerhaft, die Berücksichtigung der allgemeinen Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege, sowie des Bodenschutzes.

Pressemitteilung des OVG Münster 2009
Heilungsversuche

Nach diesem umfassenden Urteil herrscht erst einmal Stillstand auf weiten Teilen der Baustelle. E.ON und die Politik wollen sich jedoch nicht geschlagen geben und begannen mit diversen Heilungsversuchen:
– Die Stadt Datteln erstellt nach Antrag E.ONs einen neuen Bebauungsplan Nr. 105a
– Die schwarz-gelbe Landesregierung verändert das Landesentwicklungsprogramm, indem sie den „Klimaschutzparagraphen“ strich: (“[…] anzustreben, dass insbesondere einheimische und regenerierbare Energieträger eingesetzt werden“, 2009)
– Ebenso soll 2010 der Landesentwicklungsplan verändert werden. Um nachträglich eine Grundlage für den Kraftwerksneubau zu schaffen, sollen die Abschnitte D.II Energieversorgung und die räumliche Festlegung von Kraftwerksstandorten verändert werden. Die neue rot-grüne Landesregierung stellt diese Änderung jedoch ein.

Da die rechtlichen Grundlagen weiterhin fehlen, steht der Bau des Kraftwerks weiterhin still. Hinzu kommt 2012, dass das Oberverwaltungsgericht Münster den immissionsrechtlichen Vorbescheid für das Kraftwerk von 2007 ebenfalls für rechtswidrig erklärt. Dieser sei nicht detailliert genug und der dem Vorbescheid zugrunde liegende Bebauungsplan Nr. 105 wurde vom Gericht aufgehoben. Auch die FFH-Verträglichkeitsprüfung sei mangelhaft. Auch dieses Urteil wird vom Bundesverwaltungsgericht nach Beschwerde von E.ON und dem Land NRW bestätigt.

Neue Versuche

Der Regionalverband Ruhr, als zuständige Behörde, beschließt 2013 ein Zielabweichungsverfahren. Dieses besagt, dass zugunsten des Kraftwerks vom Landesentwicklungsplan abgewichen werden darf. Es darf vom Ziel des vorgegebenen Standorts und der Vorgabe einheimischer statt ausländischer Steinkohleverwendung abgewichen werden.
Auf dieser Grundlage wird eine neue Änderung des Regionalplans beschlossen, die die Grundlage bildet für den Bebauungsplan Nr. 105a. 2016 erlaubt die Bezirksregierung Münster den Weiterbau und erteilt ein Jahr später eine neueimmissionsschutzrechtliche Genehmigung.

Rechtsbeugung

Die ursprünglichen Genehmigungen wurden von den höchsten deutschen Gerichten als rechtswidrig verurteilt. Auf der Grundlage dieser Genehmigungen wurde angefangen, das Kraftwerk zu bauen. Die darauf folgenden Bemühungen von E.ON und der Lokal-, bzw. Landespolitik eine juristisch tragfähige Grundlage für den Kraftwerksneubau zu schaffen, ändern jedoch nichts an der physischen Existenz des Kraftwerks und seiner unveränderten Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Die Versuche nach bereits erfolgten Rechtsverstößen das Recht an das Kraftwerk anzupassen und dieses so zu ermöglichen bezeichnete der BUND NRW vielfach als Rechtsbeugung.

Wird hier ein rechtswidrig errichtetes Kraftwerk geschützt?
Aktuell

Auch heute ist das Kraftwerk noch nicht rechtskräftig genehmigt. So sind auf drei Ebenen noch verschiedene Klagen anhängig:

  1. Privatpersonen und der BUND klagen gegen den Bebauungsplan 105a, aus den Gründen die auch gegen den Bebauungsplan 105 sprachen (zu geringe Abstände zu Wohngebieten, zu starke Störung des Naturschutzgebietes u.v.m)
  2. Der BUND klagt gegen die imissionsschutzrechtliche Genehmigung. Wie auch schon bei dem Bebauungsplan 105 (bei welchem der BUND Recht bekam) behauptet der BUND, die aufgestellte Rechnung der Gutachter der Kraftwerksbetreiber, sei falsch.
  3. Der BUND beklagt die Genehmigung für den Kanalhafen und die Verlegung eines Baches durch das Kraftwerksgelände

Sehr wahrscheinlich reicht es, wenn die Kraftwerksgegner eine Klage gewinnen, um das Kraftwerk zu stoppen. Hingegen müsste Uniper alle Klagen gewinnen, um das Kraftwerk weiterbetreiben zu können.

Normalerweise haben Klagen einen aufschiebenden Effekt. Wenn ein Projekt beklagt wird, darf es nicht weitergeführt werden, bis über die Klage geurteilt wurde. Die zuständige Verwaltung kann sich jedoch dafür entscheiden, den aufschiebenden Effekt zu annullieren. Im Falle von Datteln 4 hat die Bezirksregierung Münster dies jedoch mehrfach getan. Obwohl drei Gerichtsverhandlungen noch anstehen, darf das Kraftwerk bereits ans Netz gehen, mögliche Ungerechtigkeiten und Rechtsbrüche werden ignoriert.

Politikerlügen

Zu einer eigenartigen Szene kam es bei der Vorstellung des Kohleausstiegsgesetzes in der Bundespressekonferenz am 29.01.2020 mit Wirtschaftsminister Altmaier. Dieser behauptete „Am Ende haben die Betreiber von Datteln 4, nämlich früher E.ON und heute Uniper alle Rechtsinstanzen durchschritten und gewonnen und den Anspruch, dass dieses Kraftwerk ans Netz geht.“ Genau das Gegenteil ist der Fall: Betreiber und Politik haben bisher fast alle Klagen bezüglich des Kraftwerks verloren. Eine ausführliche Auflistung der (juristischen) Geschichte des Kraftwerks inklusive aller Urteile mit Verlinkung und Aktenzeichen sind hier zu finden.

Relation

Die Rechtsbrüche sind aber nur eines von vielen Argumenten gegen das Kraftwerk. Hätte es eine rechtlich einwandfreie Genehmigung und wäre nicht beklagt, würde es immer noch das Klima und somit unsere Lebensgrundlage zerstören. Die juristischen Ungereimtheiten sollten nicht das ausschlaggebende Argument sein, auch wenn es interessant ist zu sehen, wie Politik, Verwaltung und Großunternehmen hier an einem Strang ziehen und geltendes Recht versucht wird zu beugen. Auch die Bedeutung der Gewaltenteilung in Deutschland wird hierbei deutlich.

Stand: 05.08.2020

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